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Steinrücken

Im Rahmen der Erstbesiedlung des Erzgebirges und in Sachsen entstanden zahlreiche sogenannte Steinrücken, welche heute teilweise mit Feldhecken bewachsen oder offen liegend sind.

Steinrücken sind als §26-Biotope nach Sächsischem Naturschutzgesetz geschützt und werden in der Roten Liste der Biotoptypen als stark gefährdet eingestuft. Sie sind von großer Bedeutung als Brut-, Nist-, Nahrungshabitate für Vögel, Amphibien, Reptilien, Kleinsäuger und Insekten. Sie sind ein wesentliches Landschaftselement für den Biotopverbund und dienen damit auch als Leitstrukturen für Fledermäuse.

Die Regionalbüros Oberes Vogtland, Mittleres Erzgebirge, Mulde-Flöha, Sächsische Schweiz- Osterzgebirge und Zschopau-Flöhatal (s. Karte) initiieren Projekte zum Schutz, Erhalt und Vernetzung der Steinrücken. Untenstehend finden Sie eine Auswahl an bereits abgeschlossenen Projekten.

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